Einblick in alle Neuerungen und Vorschriften für Balkonkraftwerke 2024
Endlich eine Leistung von 800W
Die Einspeisegrenze von 600W gilt noch bis Ende 2023. Bis dahin müssen Balkonkraftwerkswechselrichter so eingestellt sein, dass maximal diese Menge Strom in die Steckdose fließen kann.
Dank technischer Innovationen (bifaciality, PERC, IBC, TOPCon-Zelltechnologie, usw.) können Steckdosen-Solaranlagen, insbesondere solche mit mehr als 2 Solarmodulen, nun deutlich mehr Leistung erbringen.
Die Regierung schuf bisher einen Engpass für zugängliche private Solarenergie, aber das ändert sich bald! Im Frühling 2024 kann dein Wechselrichter endlich 800 Watt Solarenergie in die Steckdose einspeisen.
Hinweis: Leider wurde im Dezember der Großteil des Solarpakets I nicht rechtzeitig vom Bundestag verabschiedet. Das bedeutet, dass die 800-Watt-Grenze am 1. Januar 2024 noch nicht in Kraft tritt.
Dein Wechselrichter kann jetzt 800W einspeisen. Bist du bereit?
Wenn du bereits ein Balkonkraftwerk mit einem 800W-Wechselrichter hast, kann dies entsprechend eingestellt werden.
Aber nicht nur die Aktualisierung deines Wechselrichtersystems ist lohnenswert. Durch die Erweiterung deines Balkonkraftwerks um mehr Solarmodule kannst du die neue 800-Watt-Grenze noch effektiver nutzen.
Und je mehr Solarenergie du produzierst, desto mehr möchtest du in deinem Haushalt nutzen, um deine Stromrechnung weiter zu senken. Das macht die Stromspeicherung zur perfekten Lösung.
Das Solarpaket erleichtert Anmeldung und Betrieb von Balkonkraftwerken
Die Bundesregierung hat das Solarpaket I geschnürt, das die Vorschriften für den Betrieb von Balkonkraftwerken erheblich vereinfacht. Unter anderem soll die Anmeldung erleichtert werden.
Bald genügen Schuko-Steckdosen
Sobald das geplante Bundesgesetz in Kraft tritt, dürfen Solarbalkonkraftwerke offiziell mit herkömmlichen Schuko-Steckdosen betrieben werden.
Der Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) erklärt sich bereit, dies zu akzeptieren, obwohl sie empfehlen, dass Steckdosen-Solaranlagen mit speziellen Wieland-Steckdosen verbunden werden sollten. Ein Elektriker muss diese installieren.
Der Verband setzt sich seit Anfang 2023 für einfachere Regeln ein.
Anmeldung bei der Bundesnetzagentur und dem Netzbetreiber
Nach der Installation musst du den Netzbetreiber darüber informieren, dass du das Steckdosen-Solargerät in Betrieb nimmst. Auch Laien können dies für Geräte mit einer Leistung von bis zu 600W tun.
Wenn die Leistung über 600W liegt, muss immer noch ein Elektriker hinzugezogen werden. Allerdings soll diese Grenze mit der geplanten neuen gesetzlichen Regelung auf 800W erhöht werden.
Im Vergleich zum aktuellen Gesetz stehen auch andere Änderungen an. Jetzt dürfen Stromzähler nicht rückwärts laufen und müssen umgerüstet werden. Das neue Gesetz lässt einige Ausnahmen mit Einschränkungen zu.
Zusätzlich müssen nach aktuellem Recht die Stromversorger ein Formular für die Anmeldung bereitstellen, wie dieses Musterschreiben der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie. Außerdem muss das System im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen sein.
Auch hier soll es mit dem neuen Gesetz einfacher werden. Geräte bis zu einer Grenze von 800W müssen nur noch bei der Bundesnetzagentur angemeldet und abgemeldet werden.
Austausch von Stromzählern ist nicht mehr notwendig
Wie zuvor erwähnt, darf der Stromzähler nicht rückwärts laufen. Mit dem geplanten Solarpaket I sollen rückwärts laufende Zähler jedoch vorübergehend erlaubt sein.
In der Praxis kommt es sowieso selten zu Rückwärtsbetrieb, da die eingespeiste Strommenge zu gering ist.
Die aktuelle Regelung besagt, dass bei einem Ein-Richtungszähler ein Stromzähler mit einer Sperre oder ein bidirektionaler Zähler installiert werden muss. Die Umrüstung erfolgt normalerweise durch den Netzbetreiber.